Mitgliederversammlung
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Die jährlich stattfindwende ordentliche Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsorgan für alle Mitglieder und ist zuständig für:
- Wahl und Abwahl des Vorstandes,
- Wahl von Ehrenmitgliedern,
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
- Genehmigung des Jahresabschlusses,
- Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Änderung der Satzung des Vereines,
- Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Erlass einer Beitragsordnung,
- und die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereines.
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